Genehmigungsverzeichnis nach § 18 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen in der Landeshauptstadt Magdeburg
Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der FGahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
Die entgeltlich oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen und mit Straßenbahnen ist nach § 2 PBefG genehmigungspflichtig. Die Landeshauptstadt Magdeburg ist Genehmigungsbehörde für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen.
Entsprechend § 18 PBefG gibt die Landeshauptstadt Magdeburg am Ende eines jeden Kalenderjahres im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verzeichnis aller in Magdeburg erteilten Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen bekannt.
Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen im Linienverkehr ist nach § 12 Abs. 5 Satz 1 PBefG spätestens zwölf Monate vor Beginn des beantragten Geltungszeitraunes zu stellen.
Die Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr wurden, in der Landeshauptstadt Magdeburg gemäß der EU Verordnung 1370/2007, mittels öffentlichen Dienstleistungsauftrag, der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG übertragen. Zudem wurde der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG ein ausschließliches Recht gewährt. Der öffentliche Dienstleitungsauftrag hat eine Laufzeit von 22,5 Jahren und endet am 30.06.2042.