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Veröffentlichung und Information nach AGVO


Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) veröffentlicht die Landeshauptstadt Magdeburg die in Anhang III AGVO genannten Informationen zu jeder Einzelbeihilfe über 100.000 EUR auf dieser Beihilfe-Website.

Die Informationen werden in einer Tabelle veröffentlicht, die es ermöglicht Daten zu suchen und zu extrahieren.

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