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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.
  • Es gibt eine Broschüre "Stadtführer" in Braille- und Großschrift. 

Prüfbericht:
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