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Ehrenbürger der Landeshauptstadt Magdeburg

Die förmliche Verleihung der Ehrenbürgerschaft und deren Begriffsbestimmung überhaupt ist in Magdeburg erst seit dem 19. Jahrhundert nachweisbar. Das Ehrenbürgerrecht wurde nach Einführung der Steinischen Städteordnung von 1808 in Preußen nur Nichtbürgern verliehen, die damit die politischen Rechte eines Bürgers erhielten.

In der Deklaration zum §16 der Städtordnung von 1808 (Allerhöchste Kabinettsorder vom 4. Juli 1832) heißt es:

"Wenn die städtischen Behörden sich bewogen finden, einer Person das Ehrenrecht zu erteilen, so ist dies eine bloße Ehrenbezeigung, welche die Theilnahme an den Lasten und Pflichten des Bürgerrechts von selbst ausschließt!"

Die Kabinettsorder vom 4. Juli 1832 bestimmte auch, daß jeder Soldat, der in den Befreiungskriegen 1813 bis 1815 gedient hat und Zeugnisse seines Wohlverhaltens aufweist, das Bürgerrecht der Stadt, in der er wohnen und sein Gewerbe treiben will, unentgeltlich erhält.

Ehrenbürgerschaften stehen im Kontext mit der jeweiligen Zeit. Aktuell lebende Ehrenbürger der Landeshauptstadt Magdeburg sind Angela Davis (Nr. 42 der Liste), Dr. Willi Polte (Nr. 45 der Liste) und Prof. Menahem Pressler (Nr. 46 der Liste).
Alle anderen Ehrenbürgerschaften sind mit dem Tod der jeweils Geehrten erloschen (§ 22 Abs. 3, Satz 2 KVG LSA).

Liste der Magdeburger Ehrenbürger seit 1814 (Reihenfolge der Ernennung)

Aktuell lebende Ehrenbürger der Landeshauptstadt Magdeburg

Erloschene Ehrenbürgerschaften (§ 22 Abs. 3, Satz 2 KVG LSA)