Örtliches Teilhabemanagement
Örtliches Teilhabemanagement Magdeburg
Das Programm: Örtliches Teilhabemanagement
Förderperiode: 2021 – 2027
gefördert durch: Mittel des Landes und des Europäischen Sozialfonds
Am 3. Mai 2008 trat das internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich und dient der Festlegung von Mindeststandards für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Begriff der Behinderung fokussiert sich nach der Neudefinition durch die UN-BRK auf die Wechselwirkung der körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen in Zusammenhang mit umwelt- oder einstellungsbedingten Teilhabebarrieren. Ein Mensch mit Beeinträchtigungen wird damit erst durch bestehende Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben behindert.
Um die Grundsätze der UN-BRK umzusetzen, arbeitet das Land Sachsen-Anhalt an der Schaffung von wohnortnahen nachhaltigen, innovativen und zukunftsgerichteten Maßnahmen zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Zur Unterstützung der Kommunen in Sachsen-Anhalt wurde das Programm „Örtliche Teilhabemanagements“ durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus ins Leben gerufen. Die Örtlichen Teilhabemanager und Teilhabemanagerinnen stellen das Bindeglied zwischen den sozialpolitischen Maßnahmen dieser Richtlinie und den Voraussetzungen und Bedarfen im Bereich der Teilhabe vor Ort dar. In Zusammenarbeit mit Betroffenen, ihren Vertretungen und Beauftragten vor Ort sollen Barrieren erkannt und abgebaut, ein öffentliches Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung geschaffen sowie die Selbstverständlichkeit einer inklusiven Gesellschaft vorangetrieben werden.
An diese Zielstellung knüpfte das im Jahr 2018 durch die Landeshauptstadt Magdeburg etablierte Projekt „Magdeburg wird inklusiv – wir sind dabei“ an, welches im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie „Örtliches Teilhabemanagement“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert wurde.
Aktuelles
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich erneut am Programm „Örtliches Teilhabemanagement“ beteiligt und erfolgreich einen Antrag für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 gestellt. Im Zeitraum von 2024 bis einschließlich 2025 konnten die Stellen im Örtlichen Teilhabemanagement nicht besetzt werden. Seit März 2026 ist das Örtliche Teilhabemanagement in Magdeburg nun wieder neu besetzt.
Aktions-/ Maßnahmenplan
Aktions-/ Maßnahmenplan
Zur Überarbeitung des "Magdeburger Aktions- bzw. Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen" aus 2012 fanden im September 2019 eine Auftaktveranstaltung und im März und April 2021 digitale Workshops statt. Am Fachdiskurs beteiligten sich Betroffene, ehrenamtlich Engagierte, Akteurinnen und Akteure aus Politik und Verwaltung sowie Organisationen und Einrichtungen. Die acht digitalen Workshops bearbeiteten und aktualisierten die acht bestehenden
Handlungsfelder des Aktionsplans:
- Lebensstandard, Grundsicherung/sozialer Schutz, soziale Infrastruktur
- Arbeit und Beschäftigung
- Bildung
- Bauen, Wohnen und verkehrliche Infrastruktur
- Gesundheit
- Kulturelles Leben, Freizeit und Sport
- Information und Kommunikation, Gebärdensprache
- Gesellschaftliche Teilhabe und Interessenvertretung.
Die Dokumentationen der Auftaktveranstaltung und der Workshop-Ergebnisse können Sie hier nachlesen:
Ergebnisse der Digitalen Workshops 2021
Den zweiten Aktions-/ Maßnahmenplan der Landeshauptstadt Magdeburg zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ab 2022 können Sie hier nachlesen:
Um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Magdeburg sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung für ihre Belange stetig voranzutreiben, wird die Umsetzung des Aktions- und Maßnahmenplans durch das Örtliche Teilhabemanagement begleitet und der Aktionsplan fortgeschrieben. Bei der Fortschreibung werden die Maßnahmen an aktuelle Bedarfe angepasst.