Kita + Schule
Viele Eltern fragen sich derzeit: „Wie steht es um meine Arbeit und meinen Lohn, wenn aufgrund der Corona-Pandemie der Kindergarten oder die Schule meines Kindes geschlossen hat und ich nicht arbeiten kann?“ Gibt es Entschädigung für einen Verdienstausfall? Ab wann bekommt man eine Freistellung und wie verhält es mit der Notbetreuung für Kinder unter 12 Jahren? Die Stadtverwaltung hat alle wichtigen Informationen im Folgenden zusammengetragen.
Wichtige Formulare und Dokumente zum Thema finden Sie auch im Bereich Formulare.
Fragen und Antworten zur Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Horten als Maßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2
Weiter
Sonderregelungen für den Lockdown bis zum 31.01.2021
Weiter
Das Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, schützt die Bevölkerung in Deutschland bei Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen. Es bietet zudem finanzielle Entschädigung für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind und negative Auswirkungen zu erwarten haben. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.
Weiter