Asiatischer Laubholzbockkäfer: Neue Allgemeinverfügung
Erweiterung der Quarantänezone
Die bestehende Quarantänezone Magdeburg-Rothensee wurde aufgrund der Fallenfänge und Funde im Jahr 2025 im Bereich des Biederitzer Buschs in Richtung Südosten geringfügig erweitert. Die Fläche vergrößert sich von bislang 50,48 auf nunmehr 52,72 Quadratkilometer.
Betroffen sind zusätzliche Gebiete im Süden der Ortschaft Biederitz.
"Dort gelten nun ebenfalls die von uns angeordneten, für die Tilgung des Schädlings erforderlichen Maßnahmen und Anzeigepflichten", erklärt Christian Wolff, zuständiger Dezernatsleiter der LLG.
Neue Rechtsgrundlage - angepasste Liste spezifizierter Wirtspflanzen
Die Allgemeinverfügung basiert auf der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1952, die den bisherigen Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893 ersetzt. Mit der neuen Regelung wurde auch die Liste der spezifizierten Wirtspflanzen überarbeitet und deutlich reduziert: Statt bislang 15 gelten nun 7 Baumgattungen als relevant:
- Ahorn
- Rosskastanie
- Birke
- Esche
- Pappel
- Weide
- Ulme
Umfassende Anzeigepflichten
Um die weitere Ausbreitung des ALB zu verhindern, gelten innerhalb der Quarantänezone strenge Vorschriften für den Umgang mit diesen Wirtspflanzen. Anzeigepflichtig sind:
- Fäll- und Schnittmaßnahmen
- Transport
- Entsorgung
- Lagerung
- Pflanzung spezifizierter Wirtspflanzen
Die Anzeigepflicht gilt ebenso für entsprechendes Material wie Holz, Pflanzenteile und Gehölzschnitt. Alle Maßnahmen sind der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt mindestens 14 Tage im Voraus anzuzeigen, damit die Pflanzengesundheitsinspektoren entsprechende Kontrollen vor Ort rechtzeitig durchführen können. Dadurch soll verhindert werden, dass befallenes Material unbemerkt die Quarantänezone verlässt und darüber hinaus verbreitet wird.
Unterstützung der Bevölkerung gefragt
Die Umsetzung der Anordnungen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers dienen langfristig dem Schutz der heimischen Baum- und Waldbestände.
Daher ist die Bevölkerung dazu aufgerufen, verdächtige Bäume oder Käfersichtungen zu melden. Jeder Hinweis wird durch das Fachpersonal der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt überprüft.
In der neuen Allgemeinverfügung wird jetzt auch der Grünschnittsammelplatz Biederitz benannt. Er wurde als zweiter Sammelplatz für Kleinmengen eingerichtet, die ostelbisch anfallen.