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Losverfahren für die 5. Klassen von 6 kommunalen Schulen

Die Stadtverwaltung wird zur Vergabe der Plätze in den 5. Klassen für 6 kommunale Schulen ohne inhaltlichen Schwerpunkt ein Losverfahren vornehmen müssen. Das ist das Ergebnis der Auswertung der eingereichten Schullaufbahnerklärungen. Grund ist die Vielzahl der Erstwünsche, die im kommenden Schuljahr die verfügbaren Kapazitäten dieser Schulen übersteigt.

Blick auf die Magdeburger Gemeinschaftsschule Thomas Mann © Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr

Ergebnis der Auswertung zur Schullaufbahnerklärung

Das Losverfahren gewährleistet eine faire und transparente Zuweisung und erfolgt im März für:

  • Gemeinschaftsschule „August Wilhelm Francke“
  • Gemeinschaftsschule „Oskar Linke“
  • Gemeinschaftsschule „Thomas Mann“
  • Integrierte Gesamtschule „Willy Brandt"
  • Albert-Einstein-Gymnasium
  • Hegel-Gymnasium

Für Kinder, die bei der Auslosung keinen Platz an ihrer Wunschschule erhalten, wird beim Losverfahren auch ein Wartelistenplatz gezogen. Die Warteliste für Nachrücker bleibt bis zum Ablauf des laufenden Schuljahres gültig. Gleichzeitig erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Zuweisung an die Schule des Ersatzwunsches, sofern an dieser Schule kein Losverfahren stattfindet. Sollte auch an der Ersatzwunschschule ein Losverfahren erforderlich sein, erfolgt die Zuweisung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten an eine Schule der auf der Schullaufbahnerklärung ausgewählten Schulform.

Schulen in freier Trägerschaft oder inhaltlichem Schwerpunkt

Die Anmelde- und Aufnahmeverfahren für Schulen in freier Trägerschaft oder mit inhaltlichem Schwerpunkt erfolgen direkt an den jeweiligen Schulen. Diese entscheiden eigenverantwortlich über die Platzvergabe und informieren die Eltern direkt. Spätestens bis Ende April melden die Schulen ihre Schulverträge bzw. Aufnahmeentscheidungen an den Schulträger. So sollen doppelte Anmeldungen durch Verzichtserklärungen aufgelöst und freiwerdende Plätze an den 6 kommunalen Losschulen im Nachrückverfahren vergeben werden.

Zuweisungsbescheide und weitere Informationen

Familien, deren Erstwunsch eine kommunale Schule ohne inhaltlichen Schwerpunkt ist, die nicht unter den 6 Losschulen ist, können davon ausgehen, dass der Erstwunsch erfüllt wird.

Die schriftlichen Bescheide zur Schulplatzvergabe – sowohl für die regulären Zuweisungen als auch für die Ergebnisse des Losverfahrens – werden voraussichtlich ab Ende März versandt. Der Stand des Nachrückverfahrens ist ab April auf der Internetseite der Stadt (Suchwort: Losverfahren) einsehbar und wird anschließend wöchentlich aktualisiert.

Fragen an:

Fachbereich Schule und Sport
schulzuweisung@sva.magdeburg.de 

Die Stadtverwaltung dankt den jeweiligen Familien für ihr Verständnis und die Geduld im Zuweisungsverfahren.

11.03.2026