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Soziale Sicherungsleistungen: Nutzerbefragung zur Mach5-App

Seit 1. September 2025 kann eigenständig geprüft werden, ob ein Anspruch auf soziale Sicherungsleistungen besteht, um unnötige Behördengänge zu vermeiden. Dafür hat Magdeburg die deutschlandweit einmalige Web-App „Mach5“ entwickelt. Eine Nutzerumfrage soll nun Aufschluss darüber geben, wie bekannt MACH5 ist und wie dieses digitale Angebot genutzt wird.

Aufruf der Landeshauptstadt Magdeburg "Ihre Meinung ist uns wichtig!"

5.000 Haushalte erhalten Post – Teilnahme freiwillig

In diesen Tagen werden 5.000 zufällig ausgewählte Haushalte angeschrieben. Die Teilnahme an der Befragung erfolgt anonym, ist freiwillig und bis zum 7. April möglich. Initiator innerhalb der Stadtverwaltung ist das Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung.

„Mach“ ist die Kurzform für Magdeburger Anspruchs-Check. Die 5 steht für die Anzahl der jeweiligen Rechtsnormen, welche die Web-App nach Eingabe prüft. Sie ermöglicht somit eine unkomplizierte, schnelle und unverbindliche Berechnung eines voraussichtlichen Anspruches der Leistungsansprüche auf:

  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe bei Kinderzuschlag

Bei der Berechnung können nicht alle Einzelfallkonstellationen abgebildet werden, jedoch der grundlegend mögliche Leistungsanspruch bei einer Erstantragstellung.

Mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Web-App wird den Nutzenden die Prüfmöglichkeit einer zielgenauen Antragstellung eingeräumt, um unnötige Behördenwege zu vermeiden. Bei einem errechnetem Leistungsanspruch werden weiterführende Informationen zu etwaigen Leistungsansprüchen bereitgestellt, für:

  • Bildung und Teilhabe für Kinder und junge Erwachsene zur Otto City Card
  • Erlass der Kinderbetreuungskosten
  • Erteilung eines Schülertickets
  • Steuerermäßigung für die Hundesteuer
  • GEZ-Befreiung

Die Ansprüche können bequem am Computer, auf dem Tablet oder dem Handy geprüft werden. Sollte sich ein Leistungsanspruch ergeben, kann direkt einen Onlineantrag eingereicht oder ein persönlicher Termin online gebucht werden. Damit wird die Sozialverwaltung neben den Möglichkeiten der Onlineantragstellung und Onlineterminvergabe immer digitaler und bürgerfreundlicher.

09.03.2026