Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg wird aufgehoben
Weiterhin erhöhtes Risiko durch Geflügelpest
Wegen des noch bestehenden Seuchenrisikos und zur Verhinderung der Verbreitung oder Einschleppung des Virus sind aber Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel weiterhin untersagt. Hintergrund ist die aktuelle Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts, nach der das Risiko für den Viruseintrag in Geflügelhaltungen nach wie vor hoch ist. Weil noch immer von einer Zirkulation des Geflügelpestvirus in der Wildpopulation ausgegangen wird, müssen Geflügelhalter die bekannten Sicherheitsmaßnahmen weiterhin einhalten.
Der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk, weist in diesem Zusammenhang auf wichtige Maßnahmen hin, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern:
„Kranke oder tote Wildvögel sollten nicht berührt werden. Bei einem entsprechenden Fund wird darum gebeten, das Gesundheits- und Veterinäramt zu informieren.“
Über notwendige Schutzmaßnahmen, um eine Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu vermeiden, wird auf der Internetseite des Gesundheits- und Veterinäramts Magdeburg informiert.
Zum Hintergrund
Die Geflügelpest, auch als aviäre Influenza bezeichnet, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie kann alle Geflügelarten befallen, am schwersten erkranken Hühner und Puten. Die Krankheit ist hoch ansteckend, wird sehr leicht von Tier zu Tier, durch Personen und kontaminierte Gegen-stände verbreitet und verläuft rasant mit deutlichen Krankheitszeichen. Der Erreger wird mit allen Körperflüssigkeiten und besonders mit dem Kot ausgeschieden.