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Schulanfang 2027: Bis 31. März im jeweiligen Schulbezirk anmelden!

Einschulungskinder für Sommer 2027, müssen bis 31. März 2026 an der für sie zugewiesenen Grundschule angemeldet werden. Das gilt für alle Kinder, die zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 geboren wurden. Die Anmeldung zum Schuljahr 2027/28 ist auch erforderlich, wenn der Nachwuchs eine andere Grundschule oder Schule in freier Trägerschaft besuchen soll.

Kinder mit Zuckertüten zur Einschulung vor einer Tafel © Fotolia, contrastwerkstatt

Schulbezirke und Grundschulen

Bei der Anmeldung zur Einschulung müssen die Erziehungsberechtigten die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorlegen. Es können auch Kinder angemeldet und eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.

Der Stadtrat hatte am 22. Januar 2026 die Schulbezirke beschlossen.

Formlose Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht nimmt die zuständige Grundschule entgegen.

Schuleingangsuntersuchung

Vor der Schulaufnahme im Sommer 2027 ist eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes im Gesundheitsamt notwendig. Die Anmeldung erfolgt über die Kindertageseinrichtung. Für Kinder, die zuhause betreut werden, können Untersuchungstermine direkt im Gesundheitsamt vereinbart werden.

Telefon:

  • 0391 540 6047

  • 0391 540 6049 – bis – 0391 540 6052

  • 0391 540 6139

Die Untersuchungen beginnen in diesem Jahr voraussichtlich im Februar.

Informationen zur Schul- und Hortanmeldung

Fragen zur Schulanmeldung: 0391 540 3026

Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung gemäß Kinderförderungsgesetz wünschen, werden gebeten, sich gleichzeitig mit der Schulanmeldung in dem für die Grundschule zuständigen Hort anzumelden.

Kita-Beratung des Jugendamtes: 0391 540 3131 sowie 0391 540 3261

26.01.2026