Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
Allgemeine Informationen
Krankenhäuser werden unter anderem durch die Aufnahme in den Krankenhausplan eines Bundeslandes zur Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zugelassen. Krankenhausbehandlungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nur in zugelassenen Krankenhäusern stattfinden. Zudem haben nur Plankrankenhäuser Anspruch auf Fördermittel des Bundeslandes für Investitionen.
Die Bundesländer sind für die Krankenhausplanung verantwortlich. Dadurch stellen sie die qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Zudem sorgen sie dafür, dass diese Versorgung durch leistungsfähige, digital ausgestattete, qualitativ hochwertige und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser erfolgt.
Die Aufnahme oder die Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes wird per Bescheid festgestellt. Es gibt 2 Entscheidungsstufen:
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Um in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden, muss in der ersten Stufe ein Nachweis für die Erfüllung der folgenden Qualifikationsmerkmale erbracht werden:
- Bedarfsgerechtigkeit
- Leistungsfähigkeit
- Qualität
- Wirtschaftlichkeit
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Es kann vorkommen, dass mehr Krankenhäuser die Qualifikationsmerkmale erfüllen, als zur Abdeckung des festgestellten Bedarfs erforderlich sind. Dann werden in einer zweiten Stufe die Krankenhäuser ausgewählt, die den Zielen des Krankenhausplans am besten gerecht werden. Dabei werden das öffentliche Interesse und der Grundsatz der Trägervielfalt berücksichtigt. Bei gleicher Qualität in der Leistungserbringung werden unter anderem folgende Kriterien betrachtet:
- die Zahl der versorgten Patientinnen und Patienten
- die regionale Erreichbarkeit
- das Spektrum an Disziplinen
Ein Rangverhältnis unter den genannten Kriterien existiert nicht.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag des Krankenhausträgers auf Übernahme eines bestimmten Versorgungsauftrages und damit Aufnahme in den Landeskrankenhausplan
- Spezifikation des Fachgebietes, ggf. der Subdisziplin,
- Angaben zur Zahl der erforderlichen Planbetten,
- Angabe zur zeitlichen Aufnahme des Versorgungsauftrages
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt oder der Klinik
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Nachweis über die ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten
- Vorlage von erforderlichen Approbationen, je nach Aufgabenstellung der Anstalt oder Klinik
- Nachweis über ausreichend ausgebildetes Pflegepersonal
- Vorlage von Beschreibungen und Plänen der baulichen oder sonstigen technischen Einrichtungen der Klinik oder Anstalt zum Nachweis des Anspruchs an die gesundheitspolizeilichen Anforderungen
- Nachweis, dass von der örtlichen Lage der Klinik oder Anstalt keine Gefahren zum Schutz der Nachbarn ausgehen können
Frist
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
es gibt keine Hinweise / Besonderheiten