Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, auf öffentlichen Straßen nicht mehr nutzen wollen, beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen nicht mehr nutzen möchten, können Sie seine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:
- Leichtkrafträder
- Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wenn diese nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h gekennzeichnet sind
- Anhänger für Sportzwecke oder Arbeitsmaschinen, wenn diese nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h gekennzeichnet sind
Nachdem Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.
Auch nach Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen. Dies gilt nicht, wenn das Kennzeichen in einem anderen Zulassungsbezirk weitergeführt wurde und dort außer Betrieb gesetzt wird.
Erforderliche Unterlagen
Online-Antragstellung:
- Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich.
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2015 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist.
- Das entwertete Zulassungsdokument Teil I ist für Folgeprozesse wie eine Wiederzulassung erforderlich und muss daher nach der Abmeldung des Fahrzeugs aufgehoben werden.
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
Antragstellung vor Ort:
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:
- 16,80 Euro: für die Außerbetriebsetzung vor Ort
- 2,70 Euro: für die Außerbetriebsetzung bei Online-Antragstellung
- Zusätzlich 2,60 Euro, wenn Sie das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeuges reservieren wollen
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Absatz Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 24 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 25 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 17 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Hinweise (Besonderheiten)
Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.
Sie dürfen bis zum Ende des Tages der Außerbetriebsetzung mit dem Fahrzeug fahren, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dies erlaubt. Das kann zum Beispiel die Fahrt zum Schrottplatz sein.
Verfahrensablauf
Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:
- Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
- Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
- Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
- Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
- Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
- Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
-
Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Kfz-Kennzeichen
- Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
- Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
- Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
- Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
- Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.