Als Mutter Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Sie sind nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet und möchten eine Auskunft über das Sorgerecht erhalten? Dann können Sie beim Jugendamt eine schriftliche Auskunft beantragen.
Beschreibung
Im Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt.
Wenn Sie als Mutter eines Kindes nicht mit dessen Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern - eine sogenannte Negativbescheinigung.
Wenn aufgrund einer gemeinsamen Sorgeerklärung oder durch gerichtliche Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie auch darüber eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde vom Kind
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Gebühren
- Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
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Sie machen die folgenden Angaben zu Ihrem Kind:
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Name im Geburtsregister