124 Kontrollen in mehreren Stadtteilen
Das Ordnungsamt hat gestern von 7.00 bis 22.00 Uhr in Teilen des Stadtgebiets die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot kontrolliert. Dabei wurden auch das Mitführen geeigneter Hilfsmittel, die Anleinpflicht und die steuerliche Erfassung des jeweiligen Hundes überprüft. Bei den insgesamt 124 Kontrollen in den Schroteanlagen, in Sudenburg, Neue Neustadt sowie im Nordpark und am Schellheimerplatz wurden 12 Verstöße festgestellt.
Drei Personen in der Neuen Neustadt haben den Kot ihrer Vierbeiner nicht beseitigt. Drei weitere hatten in den Schroteanlagen (2) und in der Neuen Neustadt (1) gegen die Leinenpflicht verstoßen. Zwei Personen in der Neuen Neustadt und zwei in Sudenburg haben für ihre Vierbeiner bislang noch keine Hundesteuer bezahlt und die Tiere nicht angemeldet. Im Nordpark hatte ein Hundehalter keine Entsorgungsmittel für die Hinterlassenschaften dabei, während in der Neuen Neustadt ein Mann die Angaben seiner Personalien verweigerte.
„Im Ergebnis ist positiv festzustellen, dass die überwiegende Mehrheit die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ordnungsgemäß beseitigt hat“, bilanziert der Beigeordnete für Personal, Bürgerservice und Ordnung, Ronni Krug. „So haben lediglich 3 von 89 Personen versucht, sich ohne Beseitigung des Hundekotes zu entfernen. Diese erwartet jetzt ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro. Bei allen anderen Verstößen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Die hohe Anzahl an Kontrollen bei verhältnismäßig geringer Beanstandungsquote unterstreicht die präventive Wirkung unserer Präsenz im öffentlichen Raum. Besonders hervorzuheben ist das überwiegend kooperative Verhalten der kontrollierten Personen. Zudem wurden die Kontrollen ausdrücklich begrüßt.“
Im Einsatz waren 16 Vollzugskräfte des Ordnungsamtes, die teilweise von Regionalbereichsbeamte des Polizeireviers Magdeburg unterstützt wurden. Die Kontrollorte waren aufgrund von Bürgerhinwiesen sowie Einschätzungen von zwei städtischen Eigenbetrieben ausgewählt worden.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen sowie in Grünanlagen und Parks eine Leinenpflicht besteht und zudem Hundekot umgehend beseitigt werden muss. Auf den offiziellen Hundeauslaufwiesen gilt keine Leinenpflicht, wobei die Hinterlassenschaften der Vierbeiner ebenfalls beseitigt werden müssen. Hundekot kann in jedem öffentlichen Papierkorb und im häuslichen Restmüll entsorgt werden. Schon bei erstmaligen Verstößen können Bußgelder bis 100 Euro fällig werden.