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Neues Gesetz stärkt Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat einem wegweisenden Gesetz zugestimmt, welches den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt deutlich stärkt. Es schafft erstmals ein gesetzlich verankertes Amt einer unabhängigen Beauftragten bzw. eines unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch und sichert den Betroffenenrat sowie die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs rechtlich ab. Mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), vormals die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), erhält zudem eine Bundesbehörde den gesetzlichen Auftrag, bundesweit die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs auszubauen.


Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: 

→  Mehr Schutz für Kinder gegen sexuelle Gewalt I Bundesregierung

→  Bundesrat beschließt UBSKM-Gesetz | DIJUF



06.05.2025