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Kindertagesbetreuung anmelden

In Sachsen-Anhalt hat jedes Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Rechtanspruch auf die Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Kinder haben so die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Kindern zu lernen, zu spielen und in ihrer Entwicklung gefördert zu werden.

Allgemeine Informationen

Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind Krippen, Kindergärten, kombinierte Kindertageseinrichtungen, Horte sowie Kindertagespflegestellen.
Alle Einrichtungen haben folgende Aufgaben:
  • altersgerechte Förderung der Kinder mit Hilfe von Förder- und Bildungsangeboten
  • Unterstützen und Ergänzen der Erziehung und Bildung in der Familie
  • Wahren des Kindeswohls
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Der Kitaalltag beinhaltet gemeinsame Mahlzeiten, Interaktionen, Spiel- sowie Ruhezeiten. Tagesabläufe, pädagogische Schwerpunkte und Rahmenbedingen sind in den Einrichtungskonzeptionen festgehalten.
Alle Kindertageeinrichtungen arbeiten nach dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf dessen soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung. Die Kindertageseinrichtungen erfüllen einen eigenständigen frühkindlichen (vorschulischen) Bildungsauftrag, Wissensvermittlung erfolgt spielerisch im Alltag.

Verfahrensablauf

Betreuuungsplatzangebot

Das ElternPortal unterstützt Familien bei der Suche eines Betreuungsplatzes und bietet eine Übersicht über alle Betreuungsangebote der Landeshauptstadt Magdeburg.
Auf den Seiten des ElternPortals erhalten Sie erste Informationen zu den Betreuungsangeboten in Kitas, Horten und Kindertagespflege. Benötigen Sie eine Hilfestellung bei der Anwendung des ElternPortals oder haben Sie Fragen zum Betreuungsplatzangebot kontaktieren Sie bitte die Kita-Beratung. Darüber hinaus finden Sie unter den jeweiligen Einrichtungen ein Kurzkonzept sowie die Kontaktdaten der Kindertageseinrichtungen. Detailfragen beantworten Ihnen die Einrichtungsleitungen.
Eine Registrierung ist zwingende Voraussetzung. Möchten Sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, benötigen Sie eine KIND-ID, diese wird im ElternPortal generiert.


Vergabe freier Betreuungsplätze

Das Belegungsmanagement und die Planung der Belegung obliegt den Kindertageseinrichtungen bzw. Trägern in Eigenverantwortung. In Abstimmung mit den Trägern der Einrichtungen und ausschließlich im Rahmen freier Kapazitäten kann Sie die Kita-Beratung bei der Betreuungsplatzsuche unterstützen.                   
Bitte nehmen Sie immer persönlich Kontakt zu Ihren Wunscheinrichtungen auf und erkundigen Sie sich bei der Einrichtungsleitung nach einem freien Betreuungsplatz! Die Anmeldung eines Kindes für den Besuch einer Kindertageseinrichtung erfolgt entweder direkt in der gewünschten Kita oder online über das ElternPortal. Eine persönliche und rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Kitas ist unentbehrlich.
Die Kitaberatung des Jugendamtes Magdeburg informiert und berät zu den Betreuungsangeboten der Stadt und unterstützt bei Bedarf den Anmeldeprozess.

Zuzug nach Magdeburg

Eine vollständige Nutzung des ElternPortals ist nur möglich, wenn die Familie in Magdeburg gemeldet ist. Ist ein Zuzug nach Magdeburg geplant und soll im Vorfeld ein Kitaplatz gesucht werden, muss ein Antrag auf Zugangsberechtigung gestellt werden. Der ausgefüllte Antrag, eine aktuelle Ausweiskopie sowie eine kurze Erläuterung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes muss bei der Kitaberatung per Post oder per Mail eingereicht werden. Nach der Freischaltung kann eine Registrierung im ElternPortal mit der aktuellen Meldeadresse vorgenommen werden. Spätestens zu Beginn des Betreuungsvertrages muss die Familie in Magdeburg wohnen.

Betreuung von Kindern aus dem Umland

Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Siehe auch - Betreuung von Kindern aus dem Umland".


Auskunftssperre

Ist eine Auskunftssperre im Melderegister hinterlegt, so ist die Nutzung des ElternPortals beschränkt. Bitte reichen Sie den Antrag auf Zugangsberechtigung, eine Kopie Ihres Ausweisdokuments sowie eine kurze Erläuterung zum gewöhnlichen Aufenthalt Ihres Kindes, in der Kitaberatung ein. Nach der Freischaltung kann eine Registrierung im ElternPortal mit der aktuellen Meldeadresse vorgenommen werden.


Voraussetzungen

  • Wohnhaft und gemeldet in der Landeshauptstadt Magdeburg mit Betreuungsbeginn
    • Ausnahmen:
    • Familien, die beabsichtigen, nach Magdeburg zu ziehen
    • Familien aus dem Umland, die eine Betreuung in Anspruch nehmen möchten
  • Kind-ID (wird erstellt beim Registrieren im ElternPortal)
  • Alter des Kindes: zwischen 0-14 Jahren

Gebühren (Kosten)

Der Elternbeitrag zu den Kitaplatzkosten pro Kind ist abhängig vom Alter des Kindes und der Betreuungsdauer. Die Betreuungsdauer wird bei Vertragsabschluss mit der Kita besprochen und vermerkt. Der Kostenbescheid wird automatisch nach dem Beginn der Betreuung an die Eltern gesendet.


Rechtsgrundlage

Siehe auch