Hauptmenü
Inhalt

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

Rechtsgrundlage(n)

Wichtige Hinweise

Gebühren: Antragsgebühren 42,60 Euro

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde

Arbeitsgruppenleiter Herr Reisener

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg

Fehler melden

Sie haben eine Dienstleistung nicht gefunden oder einen Fehler festgestellt? Melden Sie Fehler bei uns!

Nichts gefunden?