Diebstahl eines Reisepasses melden
Ist Ihr deutscher Reisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen.
Allgemeine Informationen
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Online
- Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und dazugehöriger sechsstelliger PIN
- NFC-fähiges Handy oder PC/Laptop mit Kartenlesegerät
- AusweisApp
- optional ein BundID-Konto (Online-Dienst kann über Gastzugang genutzt werden)
oder
- Nutzung ohne Anmeldung und Eingabe der personenbezogenen Daten sowie eines Sicherheitsmerkmales
Persönliche Vorsprache
- gültiges Reisepas oder ein anderes abgelaufenes Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Es müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.
- Sofern bereits eine Anzeige bei der Polizei erfolgt ist, bringen Sie bitte die entsprechende Anzeigenerstattung mit.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Melden Sie den Diebstahl oder Verlust Ihres Reisepasses bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) online, im Bürgerbüro oder bei der Polizei.
Zeigen Sie den Diebstahl oder Verlust des Reisepasses nicht an, handeln Sie gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 4 des Passgesetzes (PassG) ordnungswidrig.
Rechtsgrundlage(n)
Was sollte ich noch Wissen?
Wurde Ihr Ausweisdokument im Fundbüro oder einem Bürgerbüro der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben, werden Sie in der Regel schriftlich benachrichtigt.
Verfahrensablauf
Den Diebstahl oder Verlust eines Ausweisdokumentes können Sie jederzeit online oder persönlich in einem Bürgerbüro melden. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte kann jederzeit über die entsprechende Hotline 116 116 gesperrt werden.
Online
1. Starten Sie den Online-Dienst.
2. Authentifizieren Sie sich im Online-Dienst. Dies ist möglich:
- mit Anmeldung über die BundID (optional mit Gastzugang) in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion oder
- ohne Anmeldung durch manuelle Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten.
Wenn Sie sich nicht mit dem höchsten Vertrauensniveau (Online-Ausweisfunktion) anmelden, werden zusätzliche Sicherheitsmerkmale zur Identifizierung abgefragt.
Mögliche Sicherheitsmerkmale:
Sperrkennwort
Geben Sie das Sperrkennwort Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte an. Dieses kann auch verwendet werden, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte nicht verloren haben.
Dokumentennummer
Geben Sie die Dokumentennummer des verlorenen Dokuments an oder eines Dokuments, das sich noch in Ihrem Besitz befindet. Es kann sich auch um ein ungültiges Dokument handeln, sofern dieses nicht länger als fünf Jahre abgelaufen ist.
3. Wählen Sie das verlorene oder gestohlene Ausweisdokument aus und Erfassen Sie die Angaben zum Diebstahl oder Verlust (Ort, Zeitpunkt, Umstände des Verlustes, optional Angaben zur bereits erfolgten Anzeigenerstattung bei der Polizei).
4. Prüfen Sie die von Ihnen gemachten Angaben zum Verlust sorgfältig und bestätigen Sie deren Richtigkeit.
5. Die Bestätigung Ihrer Verlust- oder Diebstahlsmeldung steht Ihnen anschließend sofort zum Download bereit. Bei Anmeldung über die BundID ist das Dokument zusätzlich im Postkorb der BundID verfügbar.
Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes Ihres Personalausweises wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt.
Persönliche Vorsprache
1. Vereinbaren Sie zur Verlustmeldung und falls Sie gleich einen neues Ausweisdokument beantragen wollen einen Termin im Bürgerbüro. Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgerbüro erhalten, melden Sie den Verlust oder Diebstahl online.
2. Bei der persönlichen Vorsprache wird Ihre Verlust- oder Diebstahlsmeldung sofort entgegengenommen. Die Online-Ausweisfunktion wird im Falle eines Personalausweises nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
3. Die Bestätigung Ihrer Verlust- oder Diebstahlsmeldung wird Ihnen sofort ausgehändigt.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen (nur bei Personalausweis und eID-Karte möglich)
1. Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
2. Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
3. Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Bitte beachten Sie, dass die Sperrung der Online-Ausweisfunktion die Verlust- oder Diebstahlsmeldung gegenüber der Personalausweisbehörde nicht ersetzt. Zu dieser Meldung sind Sie weiterhin verpflichtet.
Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.