Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Aufgrund der hohen Bearbeitungsrückstände möchten wir Sie darum bitten, nur in dringenden Fällen zur Klärung schwieriger Sachverhalte persönlich vorzusprechen. Bitte reichen Sie die Unterlagen auf dem Postweg oder per E-Mail ein.
Bei Nachreichungen per E-Mail achten Sie bitte darauf, die Unterlagen leserlich und wenn möglich als PDF beizufügen.
Allgemeine Informationen
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Bearbeitungsdauer
Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.
Wohngeldrechner
Mit dem neuen „Wohngeld Plus“ sollen ab 01.01.2023 deutlich mehr Geringenverdiener ein höheres Wohngeld bekommen.
Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen.
Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.
Ob auch Sie von der Wohngeldreform profitieren, können Sie mit dem Wohngeldrechner eigenständig prüfen.
Weitere informationen zur Wohngeldreform 2023 finden Sie hier.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.