Inhalt

Zweck der Zuwendung

Die Landeshauptstadt Magdeburg fördert freie kulturelle und künstlerische Projekte und Institutionen, an deren Durchführung bzw. deren Fortbestand die Landeshauptstadt Magdeburg ein erhebliches Interesse hat. Die Fachförderrichtlinie Kultur ist mit ihrer Beschlussfassung durch den Stadtrat am 25.09.2025 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten trat die alte Fassung vom 15.04.2021 außer Kraft.

Fachförderrichtlinie Kultur
Fachförderrichtlinie Kultur - Merkblatt für Antragstellende

Zum Begriff der Zuwendung

Zuwendungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen, ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Landeshauptstadt Magdeburg aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Form der Zuwendung

Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben

Arten der Zuwendung

  •  Projektförderung
  • Institutionelle Förderung

Gegenstand der Zuwendung

  • Förderbereiche:
    • Bildende und Angewandte Kunst
    • Darstellende Kunst / Theater
    • Heimatpflege
    • Kinder- und Jugendkultur
    • Musik
    • Literatur
    • Soziokultur und
    • spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte

Schwerpunkte der Förderung

sind öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene.

Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger

Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen sein, die Aufgaben, an deren Umsetzung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten. Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.

Antragstellung

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich zu stellen. Hierzu ist ausschließlich das digitalisierte Formular zu verwenden.

Rechtsgrundlagen und Formulare

Anlage 1     Allgemeine Nebenbestimmungen Projektförderung
Anlage 2     Allgemeine Nebenbestimmungen Institutionelle Förderung
Anlage 3     Zuwendungsrechtsergänzungserlass
Anlage 4    Datenschutzerklärung
Anlage 5     Informationen mit Online-Antragsformular
Anlage 6     Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
Anlage 7     Formular Anerkennung Zuwendungsbescheid
Anlage 8     Formular Geldbedarfsanforderung
Anlage 9    Formular Verwendungsnachweis

Erklärung Eigenarbeitsleistungen
Anerkennung Änderungsbescheid
Umwidmungsantrag

Antragsfrist

30.09. des Vorjahres

Antragsberatung

Das Team Kulturförderung bietet allen Interessenten und insbesondere erstmaligen Antragstellenden Beratung und Unterstützung im Zuwendungsverfahren an.

Ansprechpartnerinnen

Anschrift:

Fachbereich Kunst und Kultur der Landeshauptstadt Magdeburg
Am Krökentor 1
39104 Magdeburg

Sekretariat:
Tel.:  0391 / 540-2134
Fax.: 0391 / 540-2136

Stand vom 07.10.2025