Inhalt

Die Wählbarkeitsbescheinigung kann ausgestellt werden, wenn die antragstellende Person:

  • mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet ist,
  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit zur jeweiligen Wahl erfüllt.

Mit der Bescheinigung wird amtlich bestätigt, dass die Person für die betreffende Wahl wählbar ist. Hierzu werden die für die jeweilige Wahl maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Dazu gehören insbesondere die persönlichen Angaben (Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Anschrift) der Bewerberin oder des Bewerbers, das Vorliegen der gesetzlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen sowie das Fehlen von Ausschlussgründen.