Für die Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigung ist der jeweilige Vordruck zu verwenden.
Die Wählbarkeitsbescheinigung kann von der wahlbewerbenden Person selbst oder durch eine dritte Person eingeholt werden. Erfolgt die Einholung durch eine dritte Person, ist auf dem Vordruck die Unterschrift der wahlbewerbenden Person erforderlich, mit der das Einverständnis zur Einholung der Bescheinigung erklärt wird.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben erforderlich:
- die Wahl, für die die Kandidatur vorgesehen ist,
- ob eine persönliche Übergabe der Bescheinigung gewünscht wird,
- eine Versandanschrift, sofern die Bescheinigung zugesandt werden soll.
Eine persönliche Übergabe der Wählbarkeitsbescheinigung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu ist eine Anfrage per E-Mail an edv@ewo.magdeburg.de zu richten. Die Terminvereinbarung erfolgt anschließend durch die zuständige Stelle.
Die Wählbarkeitsbescheinigung wird ausgestellt, wenn die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet ist und die gesetzlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit für die jeweilige Wahl erfüllt.