Sterbeurkunde beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie nur bei dem zuständigen Standesamt stellen.
Zuständig für ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person verstorben ist.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente sind grundsätzlich für die Beantragung einer Sterbeurkunde notwendig:
Online
- Upload Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Persönlich vor Ort
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person
Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- der Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person (Original oder Kopie)
- der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Außerdem werden, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zu der verstorbenen Person, weitere Unterlagen benötigt:
Nahe Verwandte oder Ehegatten
- Verwandtschafts- oder Ehenachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Geschwister der verstorbenen Person
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
Sonstige Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug
- Gegebenenfalls ist ein Nachweis über das rechtliche Interesse erforderlich, beispielsweise durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Gebühren
Kosten für die Ausstellung einer Sterbeurkunde:
- 10,00 Euro
- 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
Art der Bezahlung:
- Paypal, Visa oder Mastercard im Rahmen der Onlinebeantragung
- Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung
Rechtsgrundlage(n)
Was sollte ich noch wissen?
Das Standesamt führt das Sterberegister der letzten 30 Jahre.
Für Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Magdeburg.
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann nur beim Standesamt Magdeburg beantragt werden, falls der Ereignisort Magdeburg war.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Sterbeurkunde online, schriftlich oder persönlich vor Ort beantragen. Nutzen Sie bitte vorrangig den Onlineservice für die Beantragung einer Sterbeurkunde.
Online
Nutzen Sie den Onlineservice des Standesamtes, um die Ausstellung einer Sterbeurkunde zu beantragen.
Schriftlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
- formloses Schreiben mit der Bitte um Ausstellung einer Sterbeurkunde an das Standesamt Magdeburg (Achtung: nur, wenn der Sterbefall in Magdeburg beurkundet wurde!)
- Geben Sie bitte folgende Daten als antragstellende Person an:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- aktuelle Meldeanschrift
- Ort und Datum der Eheschließung oder gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Registernummer
- Verwendungszweck der Urkunde
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
Daraufhin erhalten Sie einen Kostenbescheid vom Standesamt. Die entsprechenden Kosten überweisen Sie bitte direkt nach Erhalt des Schreibens.
Eine verspätete Bezahlung wirkt sich dementsprechend auf die Bearbeitungszeit aus.
Persönliche Vorsprache
Sie können Ihren Antrag direkt im Standesamt stellen. Bitte planen Sie hierfür Wartezeit ein. Ihr Antrag wird lediglich entgegengenommen, die Bearbeitung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Die beantragte Urkunde oder den beglaubigten Registerausdruck erhalten Sie daraufhin postalisch an Ihre Meldeanschrift in Deutschland zugesandt.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
- Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erfolgt direkt bei der Beantragung im Standesamt
Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person
Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- der Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person (Original oder Kopie)
- der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Weiterhin werden, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zu der verstorbenen Person, weitere Unterlagen benötigt:
Nahe Verwandte oder Ehegatten
- Verwandtschafts- oder Ehenachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Geschwister der verstorbenen Person
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
Sonstige Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug
- Gegebenenfalls ist ein Nachweis über das rechtliche Interesse erforderlich, beispielsweise durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Voraussetzungen
-
Der Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet.
- Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
-
Sie sind
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Eltern oder Großeltern beziehungsweise Nachkommen der verstorbenen Person oder
- Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante oder Onkel, und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
-
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
-
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise