Geburtsurkunde beantragen
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Allgemeine Informationen
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente sind grundsätzlich für die Beantragung einer Geburtsurkunde notwendig:
Online
- Upload Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Persönlich vor Ort
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person
Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- der Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person (Original oder Kopie)
- der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Anträge durch sonstige Personen
- Gegebenenfalls ist ein Nachweis über das rechtliche Interesse erforderlich
Gebühren
Kosten für die Ausstellung einer Geburtsurkunde:
- 10,00 Euro
- 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
Art der Bezahlung:
- Paypal, Visa oder Mastercard im Rahmen der Onlinebeantragung
- Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Das Standesamt führt das Geburtenregister der letzten 110 Jahre.
Für Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Magdeburg.
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Ehe - oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann nur beim Standesamt Magdeburg beantragt werden, falls der Ereignisort Magdeburg war.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Geburtsurkunde online, schriftlich oder persönlich vor Ort beantragen.
Online
Nutzen Sie bitte vorrangig den Onlineservice des Standesamtes, um die Ausstellung einer Geburtsurkunde zu beantragen.
Schriftlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
- formloses Schreiben mit der Bitte um Ausstellung einer Geburtsurkunde an das Standesamt Magdeburg (Achtung: nur, wenn die Geburt in Magdeburg beurkundet wurde!)
- Geben Sie bitte folgende Daten als antragstellende Person an:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- aktuelle Meldeanschrift
- Ort und Datum der Eheschließung oder gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Registernummer
- Verwendungszweck der Urkunde
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
Daraufhin erhalten Sie einen Kostenbescheid vom Standesamt. Die entsprechenden Kosten überweisen Sie bitte direkt nach Erhalt des Schreibens.
Eine verspätete Bezahlung wirkt sich dementsprechend auf die Bearbeitungszeit aus.
Persönliche Vorsprache
Sie können Ihren Antrag direkt im Standesamt stellen.
Bitte planen Sie hierfür Wartezeit ein, denn Ihr Antrag wird lediglich entgegengenommen. Die Bearbeitung erfolgt nicht sofort.
Die beantragte Urkunde oder den beglaubigten Registerausdruck erhalten Sie nach Ausstellung per Post an Ihre Meldeanschrift in Deutschland zugesandt.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
- Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erfolgt direkt bei der Beantragung im Standesamt
Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person
Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person
- der Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (Original oder Kopie)
- der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Bearbeitungsdauer
- bis zu 8 Wochen
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt – unabhängig von der Art der Beantragung.