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Die Wählbarkeitsbescheinigung muss gemeinsam mit dem jeweiligen Wahlvorschlag eingereicht werden. Diese kann daher nur bis zum Ablauf der gesetzlichen Einreichungsfrist ausgestellt werden.

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen gelten folgende Fristen:

Europawahl:
Wahlvorschläge für Landeslisten sowie gemeinsame Listen für alle Länder sind spätestens bis zum 83. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, schriftlich bei der Bundeswahlleiterin einzureichen.

Bundestagswahl:
Kreiswahlvorschläge sind spätestens bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, schriftlich beim zuständigen Kreiswahlleiter einzureichen. Landeslisten sind bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich beim Landeswahlleiter einzureichen.

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt:
Kreiswahlvorschläge sind spätestens bis zum 48. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, schriftlich beim zuständigen Kreiswahlleiter einzureichen. Landeswahlvorschläge sind bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich beim Landeswahlleiter einzureichen.

Kommunalwahlen in Magdeburg (z. B. Wahlen zum Stadtrat, zum Oberbürgermeister oder zu den Ortschaftsräten):
Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 68. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, beim Wahlamt Magdeburg einzureichen.