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Wer sich als Bewerberin oder Bewerber für eine Wahl aufstellen lassen möchte – sei es als Einzelbewerberin beziehungsweise Einzelbewerber oder als Kandidatin beziehungsweise Kandidat einer Partei oder Wählervereinigung – muss gegenüber der zuständigen Wahlleitung nachweisen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) erfüllt sind.

Hierfür wird eine Wählbarkeitsbescheinigung benötigt. Mit dieser Bescheinigung bestätigt die zuständige Meldebehörde, dass keine Tatsachen bekannt sind, die einer Wählbarkeit entgegenstehen. Die Bescheinigung ist Bestandteil der einzureichenden Wahlunterlagen und wird auf dem von der jeweiligen Wahlleitung vorgesehenen Vordruck ausgestellt.

Parteien und Wählervereinigungen stellen ihren Bewerberinnen und Bewerbern die erforderlichen Formulare in der Regel zur Verfügung. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber erhalten die entsprechenden Vordrucke bei der zuständigen Wahlleitung.

Für Personen, die in Magdeburg mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Wählbarkeitsbescheinigungen ausschließlich durch das Team Meldewesen, xMeld ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage des vorgelegten Vordrucks der jeweiligen Wahlleitung.