Datenabfrage für qualifizierten Mietspiegel
Ab dem 15. Juni werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von 20.000 zufällig ausgewählten Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern aufgefordert, sich an der Mietwerterhebung für den nächsten qualifizierten Mietspiegel der Landeshauptstadt Magdeburg zu beteiligen. Grund ist die geplante Neuerstellung. Der nächste Mietspiegel wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 vorliegen und die derzeit geltende Fortschreibung des Magdeburger Mietspiegels ablösen.
Die Einladung zur Teilnahme erfolgt durch ein Anschreiben, das einen Link zur Onlinebefragung und Zugangspasswörter enthält. Auf Anfrage kann die Teilnahme auch mit einem Papierfragebogen erfolgen. Daneben besteht für Vermieterinnen und Vermieter, welche für mehrere Wohnungen nach der Stichprobenziehung auskunftspflichtig sind, die Möglichkeit, andere Formate der Datenübermittlung mit dem Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung abzustimmen.
Die Stichprobe setzt sich aus 20.000 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie Ein- und Zweifamilienhäuser zusammen. Daneben werden zur Plausibilisierung und Absicherung der Datenqualität parallel 1.000 Mieterinnen und Mieter aus der Stichprobe befragt. Sofern die Eigentümer der in der Stichprobe gezogenen Wohnung im Vorfeld nicht eindeutig bestimmt werden können, erfolgt in einem weiteren Schritt die Abfrage des Vermietenden sowie dessen Anschrift beim Mietenden. Hierbei wird auch gleich überprüft, ob die jeweilige Wohnung mietspiegelrelevant ist.
Der Fragebogen umfasst 14 Seiten, das Ausfüllen des Fragebogens nimmt rund 30 Minuten in Anspruch. Die Teilnahme an der Erhebung ist Pflicht. Eine Nichtteilnahme oder falsche Angaben können mit einem Ordnungsgeld entsprechend der Mietwerterhebungssatzung geahndet werden.
Nähere Informationen zur Mietspiegelerstellung in der Landeshauptstadt Magdeburg sind auf der Internetseite des Amtes für Statistik, Wahlen und Digitalisierung der Landeshauptstadt Magdeburg sowie unter mietspiegel@stadt.magdeburg.de und telefonisch unter der Rufnummer 0391/540 5000 erhältlich. Die telefonische Erreichbarkeit ist dienstags von 13.00 bis 15.00 Uhr, montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie montags und donnerstags zusätzlich von 13.00 bis 15.00 Uhr
Nach der Satzung über die Durchführung regelmäßiger Kommunalstatistiken zur Erhebung von Mietwerten in Magdeburg ist das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung für die regelmäßige Erstellung und Veröffentlichung (alle 2 Jahre) des Mietspiegels zuständig. Da die erhobenen Mietwerte erstmals auch eine wichtige Grundlage für die Beurteilung angemessener Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialgesetzgebung sowie für die Beobachtung und Analyse des Wohnungsmarktes bilden, findet die Neuerhebung zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels bereits in diesem Jahr statt.