Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung einer Eheschließung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
- 80,00 Euro bei Anmeldung der Eheschließung
- 130,00 Euro bei Anwendung ausländischen Rechts
Bei Auslandsbeteiligung sind je nach Prüfaufwand noch weitere Gebühren zu entrichten. Hierzu kann Ihnen das Standesamt nähere Auskünfte erteilen.
Falls Sie im Standesamt Magdeburg heiraten möchten, fallen einmalig 150,00 Euro für Trauungen an Freitagen (ab 12 Uhr) und an Samstagen (ganztägig) an. Diese Gebühr ist zum Termin der Eheanmeldung im Standesamt zu entrichten.
Sollten Sie sich für ein externes Trauzimmer (Gesellschaftshaus, Lukasklause oder Zoologischer Garten) entschieden haben, fallen weitere Gebühren an. Über deren Höhe können Sie sich direkt bei dem jeweiligen Anbieter über die Webseiten informieren.