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Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen wieder möglich

Die im Oktober 2025 erlassene Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe wurde heute vollständig aufgehoben. Damit sind auch wieder Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen möglich. Basis dafür ist eine Neubewertung des Infektionsrisikos. Die Stallpflicht war bereits Ende Januar aufgehoben worden.

 

„Da es sich bei der Vogelgrippe um eine saisonale Erkrankung handelt, ist ein Festhalten an der Allgemeinverfügung nunmehr nicht mehr notwendig“, begründet der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk, die Rücknahme der Allgemeinverfügung. „Veranstaltungen, Märkte und Wettbewerbe mit Geflügel sind nun wieder uneingeschränkt möglich.“

 

Die Stadtverwaltung bedankt sich bei allen Geflügelhaltern in Magdeburg für ihre Kooperationsbereitschaft bei der Umsetzung der amtlich angeordneten Maßnahmen. Gleichzeitig wird darum gebeten, einen Verdacht auf klassische Geflügelpest oder tot aufgefundene Wildvögel weiterhin unmittelbar zu melden.

 

 

Zum Hintergrund

Die Geflügelpest, auch als aviäre Influenza bezeichnet, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie kann alle Geflügelarten befallen, am schwersten erkranken Hühner und Puten. Die Krankheit ist hoch ansteckend, wird sehr leicht von Tier zu Tier, durch Personen und kontaminierte Gegenstände verbreitet und verläuft rasant mit deutlichen Krankheitszeichen. Der Erreger wird mit allen Körperflüssigkeiten und besonders mit dem Kot ausgeschieden

04.06.2026