Inhalt
  • Die Ausstellung von Formblättern für Unterstützungsunterschriften sowie die Prüfung und Bescheinigung des Wahlrechts erfolgen ausschließlich im Zusammenhang mit einem zulässigen Wahlvorschlag nach den jeweils geltenden wahlrechtlichen Vorschriften.
  • Voraussetzung für die Bearbeitung ist, dass die amtlichen Formblätter vollständig ausgefüllt und die Unterstützungsunterschriften ordnungsgemäß geleistet wurden. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner müssen für die jeweilige Wahl im betreffenden Wahlgebiet, Wahlkreis oder Wahlbereich wahlberechtigt sein.
  • Die Formblätter müssen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen eingereicht werden. Nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist können Unterstützungsunterschriften nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Ein Anspruch auf die Bescheinigung des Wahlrechts besteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Angaben vollständig vorliegen. Die Entscheidung über die Gültigkeit der Unterstützungsunterschriften und die Zulassung des Wahlvorschlags obliegt den zuständigen Wahlausschüssen.