Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jede unterstützende Person muss das Wahlrecht durch die für die Hauptwohnung zuständige Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet wurde.
Die Sammlung der Unterstützungsunterschriften sowie die Einholung der erforderlichen Wahlrechtsbescheinigungen erfolgen in Magdeburg durch den jeweiligen Wahlvorschlagsträger. Die ausgefüllten Formblätter sind dem Bereich Backoffice gesammelt zur Prüfung und Bescheinigung vorzulegen. Hierfür sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden, um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen.
Nach Abschluss der Prüfung und Erteilung der Wahlrechtsbescheinigungen werden die Formblätter an den Wahlvorschlagsträger zurückgegeben, damit sie gemeinsam mit dem Wahlvorschlag fristgerecht eingereicht werden können.
Von einer einzelnen Vorsprache wahlberechtigter Personen zur Beantragung von Wahlrechtsbescheinigungen oder zur Vorlage einzelner Unterstützungsunterschriften ist abzusehen. Die Einreichung und Bearbeitung erfolgt grundsätzlich gebündelt über den jeweiligen Wahlvorschlagsträger.
Inhalt