Bei Wahlen müssen manche Wahlvorschläge von einer festgelegten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein. Mit einer solchen Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Das soll sicherstellen, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängern im Wahlvolk finden.
Bei den etablierten Parteien kann von einer ausreichenden Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten ausgegangen werden. Sie müssen deshalb keine Unterstützungsunterschriften vorlegen.
Unterstützungsunterschriften sind immer handschriftlich und persönlich auf einem amtlich zur Verfügung gestellten Vordruck zu leisten. Für jede Wahl darf nur ein Wahlvorschlag unterstützt werden. Eine einmal geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden. Mit der Unterschrift wird vom Wahlberechtigten gleichzeitig bestätigt, dass nur ein Wahlvorschlag unterzeichnet wird.
Die Unterschriften müssen von der Gemeinde geprüft und das Wahlrecht des Unterstützers für den jeweiligen Wahlbereich, Wahlkreis oder das jeweilige Wahlgebiet, für den der Wahlvorschlag aufgestellt ist, bescheinigt werden.
Unterschriften dürfen erst nach Aufstellung der Bewerber gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.