Inhalt
Bisherige Nutzung

Die versiegelte Fläche ist überwiegend unbebaut. An der südlichen Grundstücksgrenze befinden sich Garagengebäude.

Das Kaufgrundstück einschließlich der Garagen auf dem Flurstück 501/14 ist derzeit an einen privaten Dritten vermietet. Das bestehende Mietverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

zulässige Nutzung

Nicht wesentlich störende Nutzung nach § 34 (1) BauGB. Untergeordnete Betriebswohnungen sind bei gewerblicher Nutzung des Grundstücks möglich

Erschließung

Die verkehrliche Erschließung ist durch die angrenzende Harsdorfer Straße gesichert. Die Versorgungsleitungen für Gas, Strom, Wasser und Abwasser sind im öffentlichen Straßenraum der Harsdorfer Straße vorhanden. Hausanschlüsse sind bei einem Bauvorhaben neu zu beantragen.

Katasterdaten
Flur       344
Flurstücke    501/14 und 10070 (beide teilweise)
Verkaufsgröße  insgesamt ca. 3.386 m²
Verfügbarkeit

sofort

Lagebeschreibung

Das Grundstück liegt westlich des Stadtzentrums von Magdeburg im Stadtteil Stadtfeld-West, an der Harsdorfer Straße.

Westlich des Grundstücks befindet sich die Anlage des Guts-Muths-Stadions und östlich die Kleingartenanlage „Einigkeit“. Im Süden liegt das Schulgelände eines freien Trägers. Umliegende Grundstücke werden überwiegend gewerblich genutzt (teilweise mit integrierten Wohnungen). Nördlich der Harsdorfer Straße schließen sich neben dem Marienstift überwiegend Kleingartenanlagen und Einfamilienhausgrundstücke mit 1 bis 2- geschossiger Bebauung an.

Erreichbarkeit
Buslinie 73   ca. 100 m
Straßenbahnlinie 4   ca. 1 km
Stadtmitte   ca. 3 km 
Autobahn A2 über A14   ca. 8,2 km
Autobahn A14     ca. 5,3 km
Flughafen Leipzig/Halle ca. 112 km
Beschreibung

Bei dem Grundstück handelt es sich größtenteils um eine unbebaute versiegelte Fläche. An der südlichen Grundstücksgrenze befinden sich massiv gebaute Garagengebäude.

Neben dem Erwerb des Grundstücks ist im Falle einer weiteren Bebauung alternativ auch die Bestellung eines Erbbaurechtes möglich.

Derzeit ist das Grundstück mit den darauf befindlichen Garagen im städtischen Eigentum aufgrund einer bestehenden Nutzungsvereinbarung vertraglich gebunden. Mit dem Kauf des Grundstücks/Bestellung eines Erbbaurechtes erwirbt der Erwerber/Erbbauberechtigte ebenfalls die darauf befindlichen Garagen und tritt an Stelle der Landeshauptstadt Magdeburg in das bestehende Vertragsverhältnis ein. Das Nutzungsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Für die künftige Nutzung des Grundstückes ist gemäß § 58 BauO LSA eine Baugenehmigung erforderlich. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 34 (1) BauGB unter der Maßgabe einer nicht störenden Nutzung. Bei der näheren Umgebung ist bezüglich der Art der baulichen Nutzung von einer Gemengelage auszugehen. Gemengelagen sind Gebiete mit einem engen, gemischten Nebeneinander von unterschiedlicher, sich gegebenenfalls gegenseitig beeinträchtigender Nutzung.

Auf dem Grundstück befindet sich eine stillgelegte Trinkwasserleitung (s. Lageplan).

Abmessungen Grundstück:
nördliche Grundstücksgrenze   ca. 59,6 m
südliche Grundstücksgrenze ca. 59,3 m
westliche Grundstücksgrenze ca. 55,7 m
östliche Grundstücksgrenze ca. 56,5 m
Altlasten/Grundwassermessstelle

Das Grundstück ist Teil der Altlastverdachtsfläche „HOMAG/HOBAUMA“.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Schadstoffbelastung des Untergrundes nicht ausgeschlossen werden kann, da der betreffende Bereich altlastenrelevant genutzt wurde. Es ist davon auszugehen, dass zudem anthropogene Auffüllungen flächendeckend vorhanden sind, die Schadstoffbelastungen aufweisen können. Im Vorfeld von Baumaßnahmen, bei Umnutzung des Grundstücks o. ä. sind deshalb Bodenuntersuchungen durch ein Ingenieurbüro mit Sachkunde nach § 18 BBodSchG durchzuführen. Die vorhandene Sachkunde wäre der Unteren Bodenschutzbehörde nachzuweisen. Der Umfang der zum Nachweis der Sachkunde erforderlichen Unterlagen wäre in diesem Fall mit der Unteren Bodenschutzbehörde gesondert abzustimmen. Eine mögliche Untersuchung sollte hierbei mindestens die Anforderungen an eine Orientierende Untersuchung gem. § 12 BBodSchV erfüllen.

Der Altlastverdacht beruht auf der bekannten Nutzung des Geländes für die Wartung und Reparatur von Baumaschinen und –fahrzeugen. Im Bereich dieses Grundstücks befanden sich nach derzeitigem Kenntnisstand Werkstatt, Öllager, Garagen und eine Lagerfläche mit Waschplatz. Die bisherigen Untersuchungen erfolgten stichprobenartig, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass außerhalb der untersuchten Bereiche Belastungen im Boden vorhanden sind. Diese können sowohl auf die historische Nutzung als auch auf die Auffüllung zurückzuführen sein. Die hier ausgeschriebene Grundstücksfläche ist derzeit versiegelt, so dass ein Direktkontakt mit möglichen Bodenkontaminationen oder eine Verfrachtung von ggf. vorhandenen Schadstoffen in das Grundwasser unterbunden wird. Bei einer weiteren gewerblichen Nutzung unter Erhalt der Versiegelung besteht seitens der unteren Bodenschutzbehörde derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.

Bei einer Entsiegelung der Fläche und/oder einer sensibleren Nachnutzung ist der Sachverhalt neu zu bewerten. Im Bereich der Garagen ist zu klären, ob durch die Nutzung Verunreinigungen der Bausubstanz und ggf. des Untergrundes vorhanden sind. Im Bereich der nachgewiesenen Kontaminationen und der noch nicht untersuchten Bereiche ist die aktuelle Belastungssituation zu ermitteln und im Vorfeld einer Entsiegelung zu klären, in welchem Umfang dann eine vorhandene Kontamination mobilisiert wird und so eine Gefahr für das Schutzgut Grundwasser darstellt.

Die Grundwassermessstelle (GWMS) 730-11-v-m (s. Lageplan) ist als Überwachungseinrichtung i. S. § 4 Abs. 1 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesbodenschutzgesetz für weitere Untersuchungen des Grundwassers funktionstüchtig und zugänglich zu erhalten und im Rahmen späterer Bauarbeiten vor Beschädigungen zu sichern. Wird die GWMS von Baumaßnahmen beschädigt oder äußerlich verändert, ist sie auf Kosten des Vorhabenträgers zu reparieren oder zu ersetzen, auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen und ggf. neu nach Lage und Höhe einzumessen.

Sonstige Bedingungen

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und Durchführung des Vertrages stehen, hat der Erwerber/Erbbauberechtigte zu tragen.

Die Kosten der Vermessung des Grundstücks übernimmt die Landeshauptstadt Magdeburg.

Die Kosten der katasteramtlichen Fortführung hat der Erwerber/Erbbauberechtigte zu tragen.

Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Harsdorfer Straße“ bis zum 20.07.2026 unter der Anschrift        

          Landeshauptstadt Magdeburg
          Die Oberbürgermeisterin
          Fachbereich Liegenschaftsservice
          Julius-Bremer-Str. 8-10
          39104 Magdeburg

ab.

Angebote, die per E-Mail, Fax oder nach Ablauf der Frist eingehen, finden keine Berücksichtigung. Neben dem Angebot geben Interessenten bitte eine Kurzbeschreibung ihres Vorhabens bzw. ein Bebauungskonzept ab.

Vor Abschluss des Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages muss der Erwerber/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die Vergabe erfolgt freibleibend nach Höchstgebot unter Berücksichtigung des Konzepts.

Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.