Tischlerei und Garagen, bebaut
zulässige NutzungDas Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtverbindlichen Bebauungsplan 178-4 „Rogätzer Straße“, welcher die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt. Demnach ist eine Blockrand- und rückwärtige Bebauung mit einer Geschossflächenzahl von 2,4 und eine straßenbegleitende Bebauung ebenso möglich wie die Fortführung einer gewerblichen Nutzung. Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach § 30 BauGB.
ErschließungDas Grundstück ist über die öffentliche Straße „Rogätzer Straße“ infrastrukturell erschlossen.
Ein Schmutzwasserkanal verläuft im öffentlichen Verkehrsraum Rogätzer Straße. Über die Verkaufsfläche verlaufen Versorgungsleitungen der Medien Strom, Gas und Trinkwasser der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM). An der östlichen Grundstücksgrenze befindet sich zudem eine SWM Info-Anlage mit einer Schutzstreifenbreite, die mit einem Schutzstreifen von ca. 1 m in die Verkaufsfläche hineinragt. Diese Anlagen sind in Betrieb und müssen geschützt werden. Eine Überbauung ist nicht zulässig. Bei einer Tieferlegung für eine evtl. Einfahrt muss die Anlage mit Halbschalen geschützt werden. Für die über die Verkaufsfläche verlaufenden Ent- und Versorgungsleitungen, die bislang noch nicht grundbuchlich gesichert sind, werden im Verkaufsfall beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zugunsten der Leitungseigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Das Gelände ist derzeit unzureichend mit Elektrizität erschlossen. Die Erschließung einer künftigen Neubebauung ist mit den SWM abzustimmen. Sollten auf der Grundlage der Planungen des künftigen Erwerbers Verlegungen der entlang der Grundstücksgrenze zur Rogätzer Straße verlaufenden und nach § 9 GBBerG gesicherten Leitungen erforderlich sein, hat der Verursacher hierfür die Kosten zu tragen. Dies wurde im Zuge der Wertermittlung bereits wertmindernd berücksichtigt.
Katasterdaten| Flur 274 | |
| Flurstück 100/2 | 782 m² |
| Flurstück 100/3 | 443 m² |
| Flurstück 1033/97 | 46 m² |
| Flurstück 1508/94 (teilweise) | ca. 12 m² |
| Verkaufsgröße insgesamt | ca. 1.283 m² |
Der Orientierungswert beträgt 272.000,- EUR und stellt das Mindestgebot dar. Der Orientierungswert entspricht dem Neuordnungswert nach 169 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB). Nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme ist dementsprechend kein Ausgleichsbetrag mehr zu zahlen.
Verfügbarkeitsofort
LagebeschreibungDas Kaufgrundstück befindet sich im Stadtteil Alte Neustadt in der Rogätzer Straße 78 und wird durch die öffentliche Straße „Rogätzer Straße“ erschlossen. Eine Straßenbahnhaltestelle ist in wenigen Gehminuten vom Objekt aus zu erreichen. Die umliegende Nutzung des Grundstückes ist südlich sowie östlich durch Gewerbe geprägt. Im Norden grenzt ein Kindergarten an. Das Zentrum von Magdeburg ist in ca. 4 Autominuten und die BAB 2 in ca. 10 Autominuten zu erreichen.
Erreichbarkeit| Buslinie N7 | 500 m |
| Straßenbahnlinien 1, 6, 10 | 500 m |
| Innenstadt | 2 km |
| Autobahn A2 | 7,1 km |
| Autobahn A14 | 8,7 km |
| Flughafen Halle/Leipzig | 118 km |
Die Festsetzungen des rechtverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 178-4 „Rogätzer Straße“, in dessen Geltungsbereich das Grundstück liegt, sind einzuhalten und umzusetzen, was vertraglich verpflichtend vereinbart wird.
Die Form des Grundstücks ist regelmäßig. Die mittleren Ausdehnungen betragen rd. 19,5 m (Grundstücksbreite) und ca. 63 m (Grundstückstiefe).
Das Grundstück ist mit einem 3-geschossigen, voll unterkellerten Büro- und Werkstattgebäude, das als Tischlereibetrieb genutzt wird und einer Garagenzeile, bestehend aus 5 Garagen bebaut. Die Hoffläche wird durch Mauern begrenzt.
Die nachstehenden Angaben der Gebäudebeschreibung wurden den Bauakten entnommen bzw. bei der örtlichen Besichtigung ergänzt. Die Beschreibungen von nicht sichtbaren Bauteilen beruhen auf Angaben, Unterlagen oder Annahmen von bauzeittypischen Ausführungen. Die Ausstattungsangaben beziehen sich auf die dominierenden wertbestimmenden Merkmale; sie können in Teilbereichen abweichen. Die Beschreibung erfolgt ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Untersuchungen von Bauteilen auf Befall durch tierische oder pflanzliche Schädlinge wurden nur nach Sichtprüfung durchgeführt. Die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen wurde nicht überprüft.
Werkstattgebäude| Gebäudeart | massiv |
| Geschosse | dreigeschossig zzgl. Keller |
| Baujahr | ca. 1900 |
| Modernisierung | ca. 2015 Heizung |
| Wertrelevante Nutzfläche | 315 m² |
| Nutzung | Gewerbe |
Rohbau
| Fundamente | Streifenfundament |
| Außenwände | Ziegelmauerwerk, tlw. Putz |
| Innenwände | massiv, Trockenbau, tlw. Tapete oder Anstrich |
| Dach | flaches Pultdach (Holz, Bitumen) |
Ausbau
| Fußboden | Beton, Büro: OSB-Platten |
| Türen außen | Holz, Rolltor |
| Türen innen | Holz tlw. mit Glaseinsatz, Metall |
| Fenster | überwiegend Kunststoffthermofenster, vereinzelt Holzverbundfenster, tlw. vergittert |
| Treppe | Kellertreppe massiv mit Terrazzo, Metalltreppe mit Terrazzobelag |
| Sanitäre Anlagen | 2 Toiletten, Waschbecken, bis 1,80 raumhoch gefliest |
| Heizung | Gasheizung mit Gussradiatoren und Plattenheizkörpern |
| Elektroinstallation | auf Putz |
| Bauzustand |
Insgesamt hat das Gebäude einen sehr einfachen Ausstattungsstandard und befindet sich in einem nur befriedigenden Bauzustand |
Garagen
| Gebäudeart | massiv |
| Geschosse | eingeschossig |
| Baujahr | ca. 1970 |
| Modernisierung | keine |
Rohbau
| Fundamente | Bodenplatte |
| Außenwände | massiv |
| Dach | Pultdach, massiv mit Bitumendeckung |
Ausbau
| Fußboden | Beton |
| Türen | zweiflügelige Holztore (4 Garagen), zweiflügeliges Stahltor |
| Elektroinstallation | keine |
Sonstiges
| Besondere Bauteile | keine |
| Bauunterhaltung | Putzrisse, aufsteigende Feuchtigkeit, Bauzustand befriedigend |
Das Büro- und Werkstattgebäude ist an eine Tischlerei vermietet. Das bestehende Mietverhältnis kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Drei Garagen stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Magdeburg. Diese Garagen sind gegenwärtig ungenutzt. Für zwei im Eigentum Dritter stehende Garagen bestehen gegenwärtig noch Mietverträge. Die Miete zur Bodennutzung beträgt jeweils 85,90 EUR pro Jahr. Die Verträge sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen ordentlich kündbar.
Für die aufstehende Bebauung liegt kein Energiebedarfsausweis vor. Auf Wunsch des Erwerbers würde dieser durch die Landeshauptstadt Magdeburg bis zum Verkauf der Liegenschaft noch erstellt werden. Die energetische Qualität ist aufgrund des sehr einfachen Ausstattungsstandards als mäßig einzustufen. Bislang wird das Objekt durch eine Gasheizung mit Gussradiatoren und Plattenheizkörpern versorgt.
Das Grundstück wird mit Ausnahme der sich im Eigentum der Privatpersonen befindlichen (2) Garagengebäude verkauft wie es steht und liegt mit den bestehenden Mietverträgen.
Eine Besichtigung des Grundstücks ist in Absprache mit dem vorgenannten Ansprechpartner möglich.
Sonstige BedingungenAlle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages stehen, einschließlich der Kosten für die Vermessung und katasteramtliche Fortführung hat der Erwerber zu tragen. Vor Abschluss des Kaufvertrages muss der Erwerber die Finanzierung nachweisen.
Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Rogätzer Straße 78“ bis zum 20.07.2026 unter der Anschrift
Landeshauptstadt Magdeburg
Die Oberbürgermeisterin
Fachbereich Liegenschaftsservice
Julius-Bremer-Str. 8-10
39104 Magdeburg
ab.
Die Vergabe erfolgt freibleibend nach Höchstgebot.
Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.