Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung einer Eheschließung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
- 80,00 Euro bei Anmeldung der Eheschließung
- 130,00 Euro bei Anwendung ausländischen Rechts
Bei Auslandsbeteiligung sind je nach Prüfaufwand noch weitere Gebühren zu entrichten. Hierzu kann Ihnen das Standesamt nähere Auskünfte erteilen.
Für die Reservierung eines Trauortes und Termins im Traukalender fallen innerhalb der nächsten sechs Monate keine Gebühren an. Die Reservierung eines Trauortes und Termins über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten im Voraus ist gebührenpflichtig. Die Reservierungsgebühr beträgt hierfür 29,00 Euro.
Falls Sie im Standesamt Magdeburg heiraten möchten, fallen einmalig 150,00 Euro für Trauungen an Freitagen (ab 12 Uhr) und an Samstagen (ganztägig) an. Diese Gebühr ist zum Termin der Eheanmeldung im Standesamt zu entrichten.
Sollten Sie sich für ein externes Trauzimmer (Gesellschaftshaus, Lukasklause oder Zoologischer Garten) entschieden haben, fallen weitere Gebühren an.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter den nachfolgenden Links: