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Für die Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung einer Eheschließung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.

  • 80,00 Euro bei Anmeldung der Eheschließung
  • 130,00 Euro bei Anwendung ausländischen Rechts

Bei Auslandsbeteiligung sind je nach Prüfaufwand noch weitere Gebühren zu entrichten. Hierzu kann Ihnen das Standesamt nähere Auskünfte erteilen.