Mindestens zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt
Öffentliche Veranstaltungen im Freien, darunter auch Public Viewing müssen mindestens zwei Wochen vor Beginn im Ordnungsamt angezeigt werden. Das Anzeigeformular kann per Mail unter ordnungsamt@oa.magdeburg.de abgefordert werden. Im Zuge der Bearbeitung der Veranstaltungsanzeigen wird eine Behördenbeteiligung durchgeführt, bei der unter anderem auch die Immissionsschutzbehörde und Polizei eingebunden werden, da neben dem Lärmschutz auch sicherheitsrelevante Aspekte zu beachten sind.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai einer Regierungsverordnung zugestimmt, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft vorsieht. Die Verordnung gilt bis zum 31. Juli für öffentliche Übertragungen im Freien, wie zum Beispiel auf Marktplätzen oder Festplätzen. Sie soll den zuständigen Behörden ermöglichen, für öffentliche WM-Übertragungen im Freien, an denen ein öffentliches Interesse besteht, einzelfallbezogene Ausnahmen von sonst geltenden Bestimmungen zum Lärmschutz und zur Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr zu genehmigen.
Bei der Darbietung von WM-Fußballspielen in Gaststätten mit Terrassenbetrieb im Freien kommt diese Verordnung aber nicht zur Anwendung. Hier gilt das Gewerbe- bzw. Gaststättenrecht. Jede Gaststätte sollte sich mit dem Ordnungsamt vorab in Verbindung setzen, wenn beabsichtigt wird, Spiele im Freien und damit auch auf Terrassen zu zeigen. Wer auch nach 22.00 Uhr noch Spiele im Freien zeigen möchte, muss sich vorab beim Ordnungsamt melden, um Ausnahmemöglichkeiten im Einzelfall zu prüfen.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass eine Sperrzeit für Freiflächen von Gaststätten ab 1.00 Uhr gilt. Sollten Ausnahmen hiervon beabsichtigt werden, muss dies rechtzeitig vorher beantragt werden. Ansprechpartner ist die Gewerbeabteilung im Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse gewerbeabteilung@owi.magdeburg.de.
Das Ordnungsamt wird während der WM schwerpunktmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Ruhe- und Sperrzeiten vornehmen.