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Bisherige Nutzung

Grünfläche, unbebaut

zulässige Nutzung

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 229-5 “Sternbogen“ und soll als Allgemeines Wohngebiet mit einer 4- bis 6-geschossigen Bebauung (als Mindest- und Höchstmaß) ausgewiesen werden. Das insgesamt bis zu 19 x 19 m große Baufeld (s. Entwurf des Bebauungsplanes) hat eine Grundflächenzahl von 0,4 und orientiert sich damit an der umliegenden Bestandsbebauung. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes ist das Grundstück unter Beachtung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 33 BauGB bebaubar.

Erschließung

Das Gebiet weist durch seine Lage eine hervorragende Infrastruktur auf. Die verkehrstechnische Erschließung ist durch die angrenzenden öffentlichen Straßen gesichert. Ver- und Entsorgungsleitungen für Abwasser, Wasser, Strom und Wärme sind im unmittelbaren Umfeld des Grundstücks vorhanden. Eine Versorgung mit Gas ist nicht vorgesehen und auch technisch nicht möglich.

Katasterdaten

Flur 514                      Flurstück 121              Größe: 2.580 m²

Verfügbarkeit     

sofort

Lagebeschreibung

Das Grundstück befindet sich innerhalb des Stadtteils Neu Olvenstedt in einem homogenen Wohngebiet, welches geprägt ist von mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern auf großen grünangelegten Grundstücken. Komplettiert wird das Gebiet durch die Gemeinbedarfseinrichtungen, die öffentlichen Grünflächen, einen Spielplatz und das Bürgerbüro. Eine Vielzahl von öffentlich zugänglichen Fußwegen durchzieht das Gebiet. Einfriedungen sind nicht vorhanden. Aus städtebaulicher und stadtgeschichtlicher Sicht ist der Erhalt des homogenen Charakters des Gebietes wünschenswert. Der geringe Versiegelungsgrad der Grundstücke mit dem gewachsenen Baumbestand ist eines der charakteristischen Beispiele der DDR-Architektur und Stadtplanung. 

Erreichbarkeit

Straßenbahnlinie 3, 4, 5

ca. 260 m

Buslinie N6

ca. 260 m

Anbindung Innenstadt

ca. 5 km

Anbindung Magdeburger Ring

ca. 4,8 km

Autobahn A2 über A14 ca. 7 km
Autobahn A14 ca. 3,6 km
Flughafen Leipzig/Halle ca. 113 km
Beschreibung

Die Festsetzungen des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 229-5 “Sternbogen“, in dessen Geltungsbereich das Grundstück liegt, sind einzuhalten und umzusetzen, was vertraglich verpflichtend vereinbart wird. Der Entwurf des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes kann bis zu seiner Rechtskraft und Veröffentlichung im Internet bei den v. g. Ansprechpartnern eingesehen oder auf Anforderung digital zur Verfügung gestellt werden.

Im v. g. Bebauungsplan soll für sämtliche Neubauten eine Dachbegrünung festgesetzt werden. Hiernach sind Flachdächer sowie flachgeneigte Dächer bis 20° Dachneigung vollständig zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Es ist vorrangig eine extensive Begrünung und eine durchwurzelbare Substratschicht von mindestens 12 cm Dicke vorzusehen. Auf mindestens 80 % der ungenutzten Gebäudedachflächen ist die Dachbegrünung zu realisieren. Ausgenommen sind Flächen notwendiger technischer Anlagen sowie Dachterrassen. Eine Kombination von aufgeständerten Anlagen zur Nutzung von Solarenergie und einer flächigen Begrünung unter den Modulen ist möglich. Darüber hinaus sind an den Gebäuden mindestens die baulich geschlossenen Fassadenabschnitte ab einer Fläche von 20 m² mit Kletter- bzw. Rankpflanzen zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten.

Auf dem Grundstück ist mit erhöhten Grundwasserständen zu rechnen. Um Vernässungsprobleme zu vermeiden, wird empfohlen im Rahmen einer Baugrunduntersuchung auch Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes durchzuführen.

Auf dem Grundstück befindet sich Baumbestand, der teilweise geschützt ist. Diesbezüglich ist die Satzung zum Schutz des Baumbestandes als geschützter Landschaftsbestandteil in der Landeshauptstadt Magdeburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2023 zu beachten. Die für mögliche Baumfällungen erforderlichen Ersatzpflanzungen sind auf dem eigenen Grundstück zu erbringen.

Drainageleitungen, welche sich ggf. im Baufeld befinden, liegen nicht in der Zuständigkeit der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH. Eine Anbindung von Drainageleitungen an geplante oder vorhandene öffentliche Kanalanlagen ist nicht zulässig.

Auf dem Grundstück sind ausschließlich lebende Einfriedungen (insbesondere Hecken) zulässig.

Das Grundstück wird verkauft/vergeben wie es steht und liegt. Neben dem Erwerb des Grundstücks ist im Falle einer Bebauung auch die Bestellung eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von bis zu 99 Jahren möglich. Der Grundbesitz ist vertragsfrei. Baulasten und Eintragungen im Grundbuch bestehen nicht.

Im südlichen Teil des Grundstücks verläuft ein Fußweg der der Allgemeinheit dient. Hierfür wird im Rahmen des Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages eine Dienstbarkeit zugunsten der Landeshauptstadt Magdeburg eingetragen. Darüber hinaus befindet sich auf dem Grundstück eine Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie ein zwingend zu erhaltender Baum.  

Sonstige Bedingungen

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages stehen, hat der Erwerber/Erbbauberechtigte zu tragen.

Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Bruno-Beye-Ring"  bis zum 20.07.2026 unter der Anschrift

          Landeshauptstadt Magdeburg
          Die Oberbürgermeisterin
          Fachbereich Liegenschaftsservice
          Julius-Bremer-Str. 8-10
          39104 Magdeburg

ab.

Angebote die per E-Mail, Fax oder nach Ablauf der Frist eingehen, finden keine Berücksichtigung.

Vor Abschluss des Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages muss der Erwerber/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die Vergabe erfolgt freibleibend nach Höchstgebot.

Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.