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Mehr kostenloses Trinkwasser am Breiten Weg

Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Landeshauptstadt Magdeburg profitieren künftig von weiteren kostenlosen Trinkwasserspendern am Breiten Weg. Heute wurde eine neue Zapfsäule an der Kreuzung zur Ernst-Reuter-Allee, neben dem MVB-Pavillon, gemeinsam mit dem Sponsor Sparkasse MagdeBurg offiziell eröffnet. Eine weitere wird am kommenden Montag, 18. Mai, an der Kreuzung Steinernetischstraße mit dem Sponsor WOBAU an die Öffentlichkeit übergeben.

 

Die Wasserentnahmestellen werden durch die Städtischen Werke Magdeburg (SWM) errichtet, die auch die Bewirtschaftung, Wartung, Reinhaltung sowie die saisonale In- und Außerbetriebnahme verantworten. Die Kosten für die Errichtung sowie die Bewirtschaftung für die derzeitigen drei Standorte von rund 100.000 Euro werden durch Sponsoren getragen. Bereits im Mai 2025 wurde ein erster Trinkwasserspender am Breiten Weg eingeweiht, dessen Sponsor die GETEC Stiftung ist. Die Entnahmestellen werden aufgrund des Frostschutzes saisonal von März bis einschließlich Oktober betrieben. Die Wasserqualität wird stets durch das städtische Gesundheitsamt überwacht.

 

„Kostenloses Trinkwasser sollte als Teil der Daseinsvorsorge für alle zugänglich sein. Daher freue ich mich, dass wir in Kooperation mit unserem kommunalen Versorgungsunternehmen weitere Trinkwasserspender in zentraler Innenstadtlage aufstellen konnten. Darüber hinaus danke ich den lokalen Sponsoren, die die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Wasserentnahmestelle übernommen haben“, würdigte der Finanzbeigeordnete Thorsten Kroll das Zusammenwirken. „Die engagierte Beteiligung aller Akteure zeigt die gute Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene und das gemeinsame Ziel, Magdeburg als moderne und zukunftsfähige Stadt zu gestalten.“

 

In den kommenden Jahren sollen in verschiedenen Stadtteilen weitere Trinkwasserspender eingerichtet werden. Als nächste Standorte sind bereits das Schleinufer am Fisch-Springbrunnen sowie der Schellheimerplatz in Stadtfeld Ost geplant. Die Auswahlverfahren weiterer Standorte erfolgen über das städtische Bürgerbeteiligungsportal und werden derzeit vorbereitet.

 

Hintergrundinformationen

Mit der Gesetzesänderung des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) im Jahr 2023 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie wurden die Kommunen verpflichtet, Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitzustellen.

 

Im Sinne der Daseinsvorsorge soll möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern ein öffentlicher Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser gewährt sein. Leicht verfügbares Trinkwasser ist darüber hinaus auch ein wichtiger Bestandteil kommunaler Hitzeaktionspläne.

12.05.2026