Sie können sich das Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen, wenn Sie:
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten,
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.