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Sie können sich das Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen, wenn Sie:

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten,
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.