Inhalt

Sie stellen den Antrag bis Fristende bei der für Sie zuständigen Gemeinde. 

Schriftlicher Antrag

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original postalisch übermittelt werden. 

Persönliche Vorsprache

Sie können zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes persönlich vorstellig werden und den Antrag vor Ort ausfüllen. Halten Sie in dem Fall bitte ihren gültigen Identitätsausweis bereit. 

Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.