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Wenn Sie als Unionsbürger in Deutschland leben und hier an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dafür müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.

Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleitung.