Beim Wechsel von der Grundschule in die Gemeinschaftsschule:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung an der Gemeinschaftsschule muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
- Die Verteilung an eine Gemeinschaftsschule erfolgt durch den Schulträger.
- Wenn es für eine Schule nicht genügend Plätze gibt, werden die Schulplätze durch ein Auswahlverfahren vergeben.