Schriftlicher Antrag
Fall 1: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original postalisch oder per Fax oder E-mail übermittelt werden.
Fall 2: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original postalisch übermittelt werden. Eine Einreichung per E-mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Persönliche Vorsprache
Sie können zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes persönlich vorstellig werden und den Antrag vor Ort ausfüllen. Halten Sie in dem Fall bitte ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass bereit.
Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid.