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Sie stellen den Antrag bis Fristende bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. 

In allen Fällen muss ein schriftlicher Antrag nach entsprechender Anlage der Bundes- bzw. Europawahlordnung gestellt werden. Es gibt zwei verschiedene Formulare. Je nachdem, welcher Fall der Wahlberechtigung vorliegt, ist eines der beiden zu verwenden. 

Schriftlicher Antrag

Fall 1: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original postalisch oder per Fax oder E-mail übermittelt werden. 

Fall 2: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original postalisch übermittelt werden. Eine Einreichung per E-mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Persönliche Vorsprache

Sie können zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes persönlich vorstellig werden und den Antrag vor Ort ausfüllen. Halten Sie in dem Fall bitte ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass bereit. 

Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid.