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Wenn Sie nicht von Amtes wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind (keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben), aber glauben, wahlberechtigt zu sein, stellen Sie bis Fristende einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde. 

Wenn Sie sich nach dem 42., aber bis zum 21. Tag vor der Wahl in Magdeburg anmelden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. In dem Fall erhalten Sie bei der Anmeldung im Bürgerbüro ein Antragsformular.

Der Antrag ist grundlegend schriftlich zu stellen. Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.