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Wenn Sie nicht von Amtes wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind (keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben), aber glauben, wahlberechtigt zu sein, stellen Sie bis Fristende einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde. Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.