- Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister des Kindes (wenn das Kind nicht in Magdeburg geboren ist)
- gegebenenfalls aktueller Auszug aus dem Eheregister der Eltern (wenn die Eheschließung nicht in Magdeburg erfolgt ist)
- gegebenenfalls Nachweis Ihrer Namensänderung
- gegebenenfalls Sorgeerklärung oder Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden
Inhalt