Was bedeutet Erstausstattung?
Erstausstattungen sind einmalige, nicht laufende Beihilfen an leistungsberechtigte Personen für bestimmte kurzfristige unvorhersehbare Bedarfe des täglichen Lebens, die außerhalb des Regelbedarfs für die Sicherung ihrer Existenz in besondere Lebenslagen von Nöten sind. Erstausstattungen stellen Starthilfen dar. Der Bedarf wird zusätzlich zu einem ggf. bestehenden Regelbedarf anerkannt.
Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Erstausstattung der Wohnung, die Erstausstattung für die Bekleidung sowie die Erstausstattung bei Schwangerschaft und bei Geburt können Sie beantragen, wenn Sie Sozialleistungen (Bürgergeld oder Sozialhilfe bzw. Leistungen nach AsylbLG) erhalten und sich in einer Lebenslage befinden, die einen solchen zusätzlichen Bedarf auslöst. Sie können die Leistung auch - beantragen, wenn ihre Einkünfte für die Finanzierung der Erstausstattung nicht ausreichen und Sie bislang keine der o. g. Sozialleistung beziehen.
Welche Möglichkeiten der Erstausstattungen gibt es?
- Erstausstattung für Wohnung
- Erstausstattung für Bekleidung
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
Erstausstattung bei Schwangerschaft
Die Erstausstattung bei Schwangerschaft umfasst den spezifischen Bedarf der werdenden Mutter für die Schwangeren- bzw. Umstandsbekleidung. (pauschal)
Der Bedarf wird ab der 13. Schwangerschaftswoche berücksichtigt.
Erstausstattung bei Geburt
Die Erstausstattung bei Geburt umfasst den Neugeborenengrundbedarf und weiteren Babybedarf. Beide Bedarfsformen werden i. d. R. acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin berücksichtigt. Bedarfe eines Kindes, die aufgrund seines natürlichen Wachstums entstehen, sind keine Erstausstattung bei Geburt. Diese Bedarfe werden i. d. R. mit der Regelleistung abgedeckt.
Babyerstausstattung:
- Erstlingsausstattung für das Baby (pauschal)
- Kinderbett, komplett
- Steppdecke
- Kinderbettwäsche
- Laken
- Kinderbadetuch
- Wanne
- Kinderwagen, kombiniert
- Wickelauflage
- Kleiderschrank
Wie kann ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden?
- mit dem Formular
- formlos schriftlich
- per E-Mail
- persönlich
Bei wem kann ich den Antrag stellen?
Jobcenter Magdeburg
Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter, dort erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort auch weitere Informationen und eine ausführliche Beratung.
Sozialamt Magdeburg
Erhalten Sie Leistungen vom Sozialamt, wenden Sie sich dort bitte an das für Sie zuständige Sachgebiet.
Benötigte Dokumente
- Mutterpass für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und bei Geburt oder ähnlicher Nachweis