Sie können den Familiennamen Ihres minderjährigen Kindes ändern lassen. Dabei sind folgende Möglichkeiten vorgesehen:
- Ihr Kind kann den Familiennamen des anderen Elternteils erhalten.
- Ihr Kind kann auch einen Doppelnamen aus den Namen beider Elternteile führen – wahlweise mit oder ohne Bindestrich.
Wichtig:
Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen.
Die erforderlichen Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Je nach Alter Ihres Kindes gelten unterschiedliche Regelungen:
- Kinder von 5 bis 13 Jahren:
Das Kind muss der Namensänderung zustimmen. Die Zustimmung kann auch durch die gesetzlichen Vertreter erklärt werden. - Kinder von 14 bis 17 Jahren:
Das Kind muss die Namenserklärung selbst abgeben. Zusätzlich ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.