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Sie können den Familiennamen Ihres minderjährigen Kindes ändern lassen. Dabei sind folgende Möglichkeiten vorgesehen:

  • Ihr Kind kann den Familiennamen des anderen Elternteils erhalten.
  • Ihr Kind kann auch einen Doppelnamen aus den Namen beider Elternteile führen – wahlweise mit oder ohne Bindestrich.

Wichtig:
Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen.

Die erforderlichen Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Je nach Alter Ihres Kindes gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Kinder von 5 bis 13 Jahren:
    Das Kind muss der Namensänderung zustimmen. Die Zustimmung kann auch durch die gesetzlichen Vertreter erklärt werden.
  • Kinder von 14 bis 17 Jahren:
    Das Kind muss die Namenserklärung selbst abgeben. Zusätzlich ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.