Trägt ein Kind den Familiennamen eines sorgeberechtigten Elternteils, kann diesem Kind auch der Familienname des anderen Elternteils gegeben werden – selbst wenn dieser nicht sorgeberechtigt ist.
Inhalt
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn Sie Ihren Besuch auf dieser Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Häufig gesucht
Bürgerberatung und Bürgeranliegen
Dienstleistungen mit Online-Terminreservierung
Digitales Rathaus Magdeburg
Ersatzneubau Ringbrücken
Integration + Migration
MD-Melder
Sperrmüll entsorgen
Terminreservierung
Veranstaltungskalender
Wahlen
Wunschkennzeichen beantragen
Nichts gefunden? Sagen Sie es uns! Kontakt
Trägt ein Kind den Familiennamen eines sorgeberechtigten Elternteils, kann diesem Kind auch der Familienname des anderen Elternteils gegeben werden – selbst wenn dieser nicht sorgeberechtigt ist.