Für die Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland und die Ausstellung von Sterbeurkunden werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
- 70,00 Euro für die Beurkundung des Sterbefalles im Ausland
- 10,00 Euro für eine Sterbeurkunde
- 5,00 Euro für jede weitere, gleichzeitig bestellte Sterbeurkunde
Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.